Beurlaubung
Wenn ein Schüler sich vom Unterricht beurlauben lassen will, z. B. wegen Firmung/Konfirmation, einem wichtigen Arzttermin oder Ähnlichem, dann muss er rechtzeitig vorher im Sekretariat
eine Beurlaubung durch die Schulleitung beantragen.
Eine Beurlaubung aus reiseorganisatorischen Gründen ist generell nicht möglich.
Ohne Entschuldigung oder Beurlaubung fehlt der Schüler unentschuldigt.
Entschuldigung
Es gibt verschiedene Gründe, warum man einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann. Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Arten, sich befreien zu lassen.
Es ist die Pflicht der Eltern, ihr Kind zu entschuldigen, wenn es nicht zur Schule kommen
kann.
Im Falle einer Verhinderung (Erkrankung) muss die Schule unverzüglich, am ersten Tag des Fernbleibens vor 8:00 Uhr, mit Angabe des Grundes informiert werden. Dies kann telefonisch ab 7:30 Uhr (08121 22356) erfolgen. Nach telefonischer Entschuldigung muss innerhalb von 2 Tagen die schriftliche Mitteilung nachgereicht werden.
Bei Erkrankung von mehr als 3 Tagen muss der Schule eine Mitteilung über die
voraussichtliche Dauer vorgelegt werden. Selbstverständlich muss der versäumte Unterrichtsstoff durch den Schüler eigenverantwortlich nachgeholt werden. (Arbeitsblätter, Hefteinträge etc.) Dieses sollte durch Mithilfe eines Klassenkameraden möglich sein.